Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf beschließt am 27.07.2020 die Erhaltungssatzung "Innenstadt".
Präambel
Die bauliche und grünräumliche Struktur innerhalb des Satzungsbereichs „Innenstadt Aulendorf“ ist aufgrund ihrer besonderen städtebaulichen Eigenart zu erhalten. Die Erhaltung des überlieferten Stadtbildes der
Stadt Aulendorf ist eine Aufgabe von hoher kultureller Bedeutung. Gemäß § 172 Abs. 3 BauGB umfasst dieser Schutzzweck:
- die Stadtgestalt: dies ist die Baustruktur einer Stadt, zu der auch der Stadtgrundriss und die Freiräume gehören.
- das Ortsbild: darunter ist die bauliche Ansicht des Ortes oder Ortsteils einschließlich des Straßenbildes bei einer Betrachtung sowohl von innen und außen einschließlich der Ortssilhouette zu verstehen.
Nähere Informationen zur Stadtbildanalyse Aulendorf "Innenstadt" finden sie unter Besondere Leistungen