27. Juli 2020
Stadt Aulendorf, Erhaltungssatzung "Innenstadt"
Die bauliche und grünräumliche Struktur innerhalb des Satzungsbereichs „Innenstadt Aulendorf“ ist aufgrund ihrer besonderen städtebaulichen Eigenart zu erhalten. Die Erhaltung des überlieferten Stadtbildes der
Stadt Aulendorf ist eine Aufgabe von hoher kultureller Bedeutung. Gemäß § 172 Abs. 3 BauGB umfasst dieser Schutzzweck:
Nähere Informationen zur Stadtbildanalyse Aulendorf "Innenstadt" finden sie unter Besondere Leistungen
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21. Juli 2020
Stadt Böblingen/ Sindelfingen, nichtoffener Realisierungswettbewerb "Seeuferbebauung Baufeld 37"
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